Unter die Klasse AM fallende zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens twenty five km/h beschränkt ist. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als four kW und vierrädrige Leichtkraftfahrz